Die Verwaltertätigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, nach den Bestimmungen der Teilungserklärung, dem Verwaltervertrag und den gefassten Beschlüssen und Vereinbarungen der Eigentümer.
Die Verwaltergebühr ist eine Vergütung für eine qualifizierte Dienstleistung. Die Höhe bestimmt sich nach Größe der Wohnanlage und nach Umfang der Leistungen. Schriftverkehr mit den Eigentümern, Behörden, Versicherungen, Fachleuten für die Gemeinschaft sind in der Vergütung beinhaltet, ebenso werden für die anfallenden Nebenkosten der Büroleistungen wie Telefon, Telefax, Porti etc. sowie Fahrtkosten nicht erhoben. Sie sind im pauschalen Verwaltungsentgeld abgegolten. Somit haben Sie eine klare Kostenübersicht. Es kann vorkommen, dass durch umfangreiches Instandsetzen oder bei Modernisierungsmaßnahmen der Wohnanlage oder bei baulichen Veränderung Mehrleistungen von der Verwaltung gefordert werden, soweit dies nicht vertraglich vereinbart ist, wird dies nach vorheriger Absprache separat verrechnet.
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Weitere Vorteile unserer Verwaltung
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Die Gemeinschaft erhält kostenlose Beratung und Lösungsvorschläge für Ihre Belange und Fragen aus unserer vielseitigen Erfahrung in der Wohnungsverwaltung.
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Ausserhalb der Bürozeiten fast immer auf dem Handy erreichbar (0172 4431765) |
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Übersichtliche Kostenregelung |
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Dienstleistungsgedanke im Vordergrund |
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Onlinebanking mit FTAM - großmöglichste Sicherheit bei Datenfernübertragung |
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Sonderkonditionen bei Versicherungen |
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Permanente Weiterbildung |
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Teilnahme an Fachvorträgen |
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Entsprechend
Ihren Wünschen erstellen wir Ihnen ein unverbindliches
Angebot, das jeweils auf den Bedarf und Vorstellungen des Auftraggebers oder der Eigentümergemeinschaft abgestimmt ist, auch um jeweils dem eigenen Charakter der Wohnanlagen und Gemeinschaften gerecht zu werden.